Rechtsberatung - Was wir darunter verstehen

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Uns können Sie vertrauen. Wir hören zu und identifizieren gemeinsam mit Ihnen das Sie bewegende rechtliche Problem. Dann suchen und finden wir die passende Lösung dazu, effizient und wirtschaftlich vernünftig. Wir engagieren uns von Anfang an für Ihre Interessen und setzen diese mit der erforderlichen Sorgfalt in rechtlich machbare Ergebnisse um.

Selbstverständlich setzen wir Ihre rechtlichen Interessen mit den nötigen Mitteln auch vor Gericht durch. Wir vertreten Sie bundesweit vor jedem Gericht und jeder Gerichtsbarkeit. Da ist manchmal ein langer Atem nötig. Den haben wir.

Wir sind davon überzeugt, dass neben fachlicher Qualifikation insbesondere der persönliche Kontakt entscheidend ist für die Qualität sowohl unserer Beratungsleistungen als auch in der rechtlichen Vertretung.

Deshalb sind wir für unsere Mandanten jederzeit erreichbar und bieten Ihnen einen ständigen Ansprechpartner, der zur Lösung Ihres Beratungsbedarfes das Spezialwissen aus unseren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten koordiniert.

Können wir im Einzelfall Ihr Problem nicht aus eigenem Know-how lösen, so arbeiten wir mit einem Netzwerk von Kooperationspartnern zusammen, unter denen sich Spezialisten für alle denkbaren Beratungsfelder befinden. Wir stellen den Kontakt zu dem jeweils spezialisierten Kollegen her und koordinieren auf Wunsch die Zusammenarbeit. Gern stehen wir Ihnen und Ihrer Mannschaft als Sparringspartner für ergänzende Fragestellungen zur Verfügung.

Einzelne Rechtsgebiete, auf die wir uns spezialisiert haben:

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AGB-Recht (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

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Allgemeines Zivilrecht, insbesondere Forderungsmanagement und Inkassoverfahren

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Apothekenrecht

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Arbeitsrecht

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Arzthaftungsrecht

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Bau- und Architektenrecht, insbesondere privates Baurecht

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Betreuungsrecht, insbesondere alle Fragen rund um die rechtliche Vorsorge (Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen)

Wer als Betroffener oder Angehöriger eines Betroffenen mit dem Betreuungsgericht in Berührung kommt, weiß, dass die anwaltliche Beratung und Vertretung im Betreuungsverfahren unerlässlich ist. Wir nehmen Ihre Rechte als Betroffener sowohl gegenüber dem Betreuer, als auch gegenüber dem Gericht wahr. Zudem beraten wir ausführlich über den Sinn und Zweck von Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) und erstellen diese gemeinsam mit Ihnen. Spätestens dadurch wird eine Betreuung überflüssig und muss aufgehoben werden. Das Mittel der Wahl im Rahmen der rechtlichen Vorsorge ist mindestens so wichtig wie die erbrechtliche Vorsorge und Gestaltung; mehr noch, es wirkt schon zu Lebzeiten und ist entscheidend für die rechtliche Absicherung und den Wohlfühlfaktor im Alter.

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Erbrecht

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Familienrecht

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Handels- und Gesellschaftsrecht

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Insolvenzrecht

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Medizinrecht

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Mediation, Güteverfahren

Mediation oder Güteverfahren bedeutet (außergerichtliche) Streitbeilegung. Durch ein erfolgreiches Mediations- oder Güteverfahren kann ein ggf. langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Wir führen das Verfahren für Sie und führen Sie durch das Verfahren. Am Ende eines Mediations- oder Güteverfahrens steht im Idealfall die vergleichsweise Einigung mit der gegnerischen Partei verbunden mit der Erledigung des Rechtsstreits.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Schiedsgerichtsbarkeit/Schiedsverfahren

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Sportrecht

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Steuerrecht

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Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsdelikte und Steuerstrafrecht

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Straßenverkehrsrecht

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Transportrecht

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Versicherungsrecht, insbesondere Privatversicherungsrecht

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Vertragsrecht und -gestaltung

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Verwaltungsrecht

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Wettbewerbsrecht, insbesondere Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes und der Markenanmeldung

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Zwangsvollstreckungsrecht

Sobald Sie über einen Titel gegen Ihren säumigen Schuldner verfügen, leiten wir für Sie gerne die gebotene Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein und koordinieren und überwachen das Verfahren mit dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es viele. Wir wählen für Sie die richtige aus, sei es die Immobiliarvollstreckung durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch des Schuldners oder die klassische Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Mobiliarvollstreckung, d.h. Pfändung von Eigentum oder Bargeld des Schuldners sowie Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Natürlich sorgen wir im Vorfeld auch gerne dafür, dass Sie den notwendigen Titel gegen Ihren Schuldner erhalten (s. Forderungsmanagement, Inkassoverfahren).